Thomas Göldner bei seinem Vortrag im Sportzentrum
Die SPD Kümmersbruck hatte Thomas Göldner ins Sportzentrum Kümmersbruck eingeladen. In seiner kurzen Begrüßung lobte Richard Gaßner die Arbeit der SPD geführten Ministerien. Auch an den Verbesserungen in der Pflegeversicherung seien sie beteiligt gewesen. Thomas Göldner, der Pflegeberater bei der AOK Amberg, informierte über die Neuerungen in der Pflegeversicherung, die zum 1.1.2015 in kraft traten. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis erklärte er die Hilfen, die jeder Pflegende beanspruchen kann.
Momentan sind 3% der Bevölkerung pflegebedürftig. Dazu zählen Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.
Zu den bisherigen 3 Pflegestufen gibt es nun die Stufe 0 für eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenzkranke im Anfangsstadium). Die Einteilung in die jeweilige Pflegestufe nimmt der medizinische Dienst vor. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Art Tagebuch zu führen, welche Hilfeleistungen notwendig sind.
Bei häuslicher Pflege unterscheidet man Pflegegeld, professionelle Pflege, Pflegesachleistungen (40.-€/Monat) und Kombinationsleistungen. Sowohl Pflegegeld wie auch professionelle Pflege sind von der Pflegestufe abhängig und wurden zu Beginn des Jahres leicht angehoben. Neu ist, dass man Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gegeneinander verrechnen kann, wenn auch nicht immer zu 100 %. Beiträge zu Renten- und Unfallversicherung werden von der Pflegeversicherung geleistet, wenn unentgeldlich tätige Pflegekräfte mindestens 14 Wochenstunden pflegen.
Neu sind auch zusätzliche Entlastungsleistungen von 104,- € monatlich. Hier nicht in Anspruch genommene Gelder können ins nächste Jahr übertragen werden.
Zur Verbesserung des Wohnfeldes stehen 4000.- € zur Verfügung, für technische Hilfen gibt es keine Begrenzung. Jeder Pflegende hat einen Anspruch auf einen Pflegekurs oder individuelle Schulung. Bei einem akut auftretenden Pflegefall übernimmt die Kasse für 10 Tage den Verdienstausfall.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vor allem für die ambulante Pflege Verbesserungen durchgesetzt wurden, zwei Drittel aller Pflegefälle werden nämlich zuhause versorgt, nur ein Drittel ist stationär untergebracht. Alle Pflegeleistungen müssen bei der jeweiligen Kranken- bzw. Pflegekasse beantragt werden. Einen Pflegeberater, der vor Ort den Bedarf feststellt, kann man von der Pflegekasse anfordern.
Ursula Fuchs